Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgende Website der APOGEPHA Arzneimittel GmbH:
- www.femalac.de
Die APOGEPHA ist bemüht, die aufgeführten Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) und der EU-Richtlinie (EU) 2019/ 882 von 2019 barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), welches am 28. Juni 2025 in Kraft treten wird, und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Stand der Barrierefreiheit
Die Website wurde einer Überprüfung nach den Grundlagen der Barrierefreiheit den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549 unterzogen. Weitere interne Tests werden fortlaufend durchgeführt, um die barrierefreie Gestaltung der Websites weiter zu verbessern.
Inhaltsseiten: Die Inhaltsseiten des oben genannten Internetauftrittes sind nach den oben genannten Richtlinien barrierefrei.
PDF - Dateien: PDF - Dokumente wie z.B. Gebrauchanweisungen sind derzeit nicht sicher barrierefrei.
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft und aktualisiert am 15.09.2025.